Die Klägerin hatte 2015 einen außergerichtlichen Vergleich mit der Hamburger Sparkasse wegen gescheiterer Swapgeschäfte ohne Anwalt abgeschlossen. Dieser war ebenfalls nicht von Vorteil. Das Landgericht Hamburg hat zwischenzeitlich Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit. Wie bereits berichtet hat die Hamburger Sparkasse bzgl.…